Allgemeine Geschäftsbedingungen
Daniel Borbecker - Illumination F1.0 / Lohmühlental 67 / 45276 Essen
Telefon 0170 7455325 / Kontakt@Illuminationf10.de
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden bei allen Aufträgen Anwendung, die mir erteilt werden.
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1. Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Illumination F1.0 verwahrt die Aufnahmen sorgfältig und ist berechtigt, ohne Rechtspflicht, von ihr aufbewahrte Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Mit Erhalt der bearbeiteten Bilder sind sämtliche Ansprüche des Auftragsgebers gegenüber dem Fotografen abgegolten.
Nach Abschluss des Auftrages werden die Originaldateien seitens des Auftragnehmers gelöscht und eine Nachbestellung ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
(3) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Ereignisse, die dazu führen, dass vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden können. Beispiele hierfür sind der Diebstahl, Verlust sowie technisches Versagen von Arbeitsmitteln, die zur Leistungserfüllung erforderlich sind. Ausgenommen sind hiervon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(4) Der Auftragnehmer handelt vor, während und nach dem Auftrag auf eigene Gefahr und deckt jegliche auftretenden Schäden über die eigene Kranken-, Haftpflicht- oder sonstige Versicherung ab.
§2. Reservierung / Vertragsabschluss
(1) Für ein Shooting erhebe ich eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
Diese ist binnen 7 Werktagen nach Terminreservierung per Überweisung zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Hochzeiten gilt das Hochzeitsdatum erst als verbindlich gebucht, wenn der Vertrag innerhalb 14 Tage nach Versand an den Auftraggeber wieder unterzeichnet beim Auftragnehmer eingeht und die Anzahlung in Höhe von 50 Euro auf dem Bankkonto des Auftragnehmers eingeht.
Erst mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält Illumination F1.0 das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, ist der Auftragnehmer weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen.
§3. Reklamationen
(1) Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von dem Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(2) Ich kann verständlicherweise keine Garantie für die Qualität von Ausdrucken geben die Sie woanders, mit den bei mir gekauften Bilddateien, machen lassen.
§4, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleiben die Fotos im Besitz des Fotografen.
(2) Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Allfällige, vom Auftragnehmer vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location; Besprechungen mit den Auftraggebern) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden.
§3. Stornobedingungen Shootings
(1) Shooting Termine, die Sie mit Illumination F1.0 telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Messenger, Instagram usw.) vereinbaren, gelten als verbindlich. (Ausnahme sind Hochzeitsshootings, diese sind nur mit Unterzeichnung eines Vertrages bindend siehe §2)
(2) Bei Absage schon vereinbarter Termine, aus Gründen, die beim Kunden liegen (Wetter wie bewölkt ist kein Grund - ist mir sogar am liebsten ;) / Ausnahme von dieser Regelung ist „höhere Gewalt“), berechne ich ein Ausfallshonorar des in Rechnung zu stellenden Betrages.
8 – 5 Werktage vorher: 30 % der vereinbarten Fotoshooting kosten
4 – 2 Werktage vorher: 50 % der vereinbarten Fotoshooting kosten
1 Werktag vorher: 100 % der vereinbarten Fotoshooting kosten
Unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der vereinbarten Fotoshooting kosten
(Zeitausfallgebühr nach § 615 BGB )
Als verbindliche Buchung gelten Buchungen in folgender Form: Brief, Telefon, E-Mail, WhatsApp, Facebook, Online Buchung durch Formular.
Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung.
Als Werktage zählen die Wochentage von Montag bis Samstag 14:00 Uhr (ausgenommen Feiertage).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei im Ausland erbrachten Tätigkeiten gilt deutsches Recht als vereinbart.
Absagen nur schriftlich möglich. Anrufe bei meinem eigentlichen Job bitte vermeiden. Danke schön!
(3) Kann ein Outdoor-Shooting aufgrund von (absehbaren) schlechten Wetterbedingungen (24 Stunden vor dem geplanten Shooting Termin) nicht durchgeführt werden, entstehen für den Auftraggeber keine Kosten und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Kommt ein Shooting Termin aus Gründen nicht zustande, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, dann hat der Auftragnehmer das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
§3a. Stonobedingungen Hochzeit
(1) Rücktritt und Stornierung durch den Fotografen
Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatzfotografen zu empfehlen. Alle weiteren vertraglichen Konditionen richten sich dann jedoch nach den Konditionen des Ersatzfotografen.
Eine bereits erhaltene Anzahlung wird vom Fotografen (Auftragnehmer) zurückerstattet.
(2) Rücktritt und Stornierung durch das Brautpaar
kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden (bei Krankheit unter Vorlage eines Attestes), verzichtet der Fotograf auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung wird zurückerstattet.
(3) Sollte es dem Fotografen in Folge höhere Gewalt nicht möglich sein, die Bildbearbeitung und Lieferung nicht innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums zu bewältigen so verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.
§3b. Stornogebühren Hochzeit
Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:
Nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen verbleibt die Anzahlung als Aufwandsentschädigung / Ausfallgebühr beim Auftragnehmer. Zusätzliche Stornogebühr:
bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 25 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen
bis 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin 50 % und
bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 100 % vom vereinbarten Preis.
(vereinbarte Auftragssumme richtet sich nach der im Vertrag festgelegten geplanten Dauer)
§4. Widerrufsrecht
Sie haben die Möglichkeit ohne Angaben von Gründen, von einem Vertrag oder einem verbindlich reservierten Fotoshooting, binnen 14 Tagen zurückzutreten. Dies muss in schriftlicher Form geschehen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses/verbindlicher Reservierung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen Erklärung per Mail Kontakt@Illuminationf10.de über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
§5. Sonderleistungen
Anfahrtskosten werden wie folgt berechnet: 15 km um 45276 Essen kostenlos, je weiterer gefahrener Kilometer 50 Cent (Hin- plus Rückfahrt, Beispielrechnung: Shooting Location 40 km von Essen entfernt, somit 80 km Gesamtstrecke für mich, abzüglich 30 km die im Preis enthalten sind - somit 50 km á 50 Cent)
§6. Gutschein
Ein Gutschein ist ab dem Kauf ein Jahr gültig und vom Umtausch und einer Barauszahlung ausgeschlossen!
§7. Nutzungsrecht und Urheberrecht
(1) Die Urheberrechte an den Fotos liegen immer bei Daniel Borbecker. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
(2) Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass der Auftragnehmer die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.
(3) Sollten Sie sich für Aufnahmen zur Erweiterung meines Portfolios als Model „Model FREE Shooting“ zur Verfügung stellen, so erklären sich automatisch einverstanden, dass Ihre Fotos zur gewerblichen Nutzung und Veröffentlichung genutzt werden dürfen.
(4) Sie erhalten von mir Bilder im Originalformat ohne Wasserzeichen, diese sind ausschließlich für den privaten eigenen Gebrauch bestimmt (einfache private Nutzungsrechte).
Sie dürfen NICHT bearbeitet (Filter, schwarz-weiß o.ä.), noch an Dritte verkauft werden, sofern keine schriftliche Erlaubnis von Jessica Weis Fotografie erteilt wurde.
Eine kommerzielle Nutzung ist ohne Absprache mit Illumination F1.0 nicht gestattet.
(5) Die privaten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
(6) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(7) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
(8) Bearbeitungen oder Umgestaltungen des erhaltenes Bildes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers, Illumination F1.0, des bearbeiteten oder umgestalteten Bildes veröffentlicht oder verwertet werden. (§23UrhG)
(9) Auch Vorschaubilder (Galerieauswahl), Bilder von der Homepage dürfen nicht kopiert (z.B. via Screenshot), vervielfältigt und in ihrer Ursprungsform verändert (z.B.. durch Filter) werden.
Bei Nichteinhaltung der unter §7 aufgeführten Punkte kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Fotografen kann gegen einen Aufpreis von 20 % auf den Shootingkomplettrpreis die Bildfreigabe abgelehnt werden.
§8. Urhebernennung und Quellenangabe
Bei der Verwendung in sozialen Netzwerken oder auf anderen öffentlichen Plattformen hat der Nutzer in der üblichen Weise den Urheber beim Upload des Bildes in folgender Form zu nennen: © Illumination F1.0 Fotografie
§9. Digitale Fotografie
(1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotos des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
§10. Genehmigungen, Bilderumfang
(1) Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Hochzeitsfeier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der Auftragnehmer nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit dem Auftragnehmer abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.
(2) Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen.
(3) Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist.
(4) Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, den Auftragnehmer von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren. Der Auftragnehmer ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.
§11. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können von Illumination F1.0 gespeichert werden.
Illumination F1.0 verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Personenbezogene Daten
Ich erhebe, verarbeite und nutze Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Ich werde nur solche personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, die für die Durchführung und Inanspruchnahme meiner Leistungen erforderlich sind oder die Sie mir freiwillig zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Kunden.
Hierzu gehören zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse.
Zweck der Erhebung personenbezogener Daten
Ich benötige Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung Ihres Auftrages (Name, Email, Telefonnummer, Anschrift) und zur Beantwortung Ihrer Fragen (Email, Anschrift, Telefonnummer, Signal Messenger).
Erbringung kostenpflichtiger Leistungen
Zur Erbringung kostenpflichtiger Leistungen werden von uns zusätzliche Daten erfragt, wie z.B. Zahlungsangaben.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
§12. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig
sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird
durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung
am nächsten kommt und wirksam ist.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brebersdorf / Schweinfurt
Stand: 05.11.2023
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